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AGB Digital Media
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
DIGITAL MEDIA GMBH
I. Allgemeines
1. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf deren Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich
widersprechen.
2. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Die Rechte des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag sind nicht übertragbar.
4. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berühren nicht die Gültigkeit des Vertrages.
5.! Wir speichern im Rahmen der Geschäftsverbindung erforderliche personenbezogene
Daten gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz.
II. Urheberrecht
1. Bei allen uns übertragenen Arbeiten wird das Urheberrecht des Auftraggebers vorausgesetzt. Der Auftraggeber versichert, daß er die Rechte an der Benutzung der für die Ausdrucke und Ausbelichtungen verwendeten Originalschriften und Bilder hat. Aus einer etwaigen Verletzung entstehende Folgen trägt der Auftraggeber.
II. Angebot
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, auch Angaben der Lieferwerke, sind nur verbindlich, wenn dies zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich vereinbart wird. Eine Nachprüfung unsererseits muß nicht erfolgen.
3. Soweit uns der Kunde Maße, Abmessungen, Muster oder Vorlagen oder dergleichen übergibt oder sonstige technische Unterlagen oder Datenträger, sind wir nicht verpflichtet, diese zu überprüfen. Auch sind wir nicht verpflichtet, die Zweckmäßigkeit von Angeboten zu überprüfen.
4. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen sowie Modellen behalten wir uns das Alleineigentum und Urheberrecht vor.
5. Preise für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses
Angebot.
III. Auftragsbestätigung
1. Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Mitarbeiter bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Beschaffenheits oder Haltbarkeitsgarantien im Sinnen von § 443 BGB oder sonstige Garantien liegen nur dann vor, wenn solche von uns ausdrücklich gemacht worden sind.
2. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge und Einhaltungen der Maße.
3. Bei Preis und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluß und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluß und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitpunkt von mehr als vier Monaten liegt. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Abgegebene Preise verstehen sich ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten.
IV. Lieferung, Lieferzeit und Verpackung
1. Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr mit der Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist, über. Unser Kunde ist verpflichtet, soweit dies technisch erforderlich ist, die zum Abladen
erforderlichen Gerätschaften oder Mitarbeiter zu stellen.
Alle von uns angegebenen Lieferzeiten oder Lieferdaten sind unverbindlich und werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Überschreitung der Lieferzeit berechtigen den Kunden nicht, Rücktritt, Verzugsstrafen oder Schadenersatz geltend zu machen.
2. Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbständige Lieferung. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten, wenn vom Kunden nicht ausdrücklich vorgegeben.
3. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit, Beschädigung, Transportschäden sowie Mangelfreiheit zu prüfen. Transportschäden müssen dem Vertreter des transportierenden Logistikunternehmens bei Abnahme angezeigt werden. Nachträglich festgestellte Transportschäden können nicht geltend gemacht werden.
4. Liefertermin und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus und Einfuhrverbote, Rohstoff und Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betrie- be oder des Transportes oder sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns, dem Vorlieferanten oder einem Unterlieferer eintreten. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich
oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Unser Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb angemessener Frist liefern oder zurücktreten wollen. Erklären wir uns innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde seinerseits hinsichtlich des nicht erfüllten Teiles der Lieferung zurücktreten.
6. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt vollständiger Selbstbelieferung, es sei
denn, die Verzögerung oder Nichtbelieferung ist durch uns verschuldet.
7. Wir sind berechtigt, zu Lasten des Kunden eine Transport und Bruchversicherung abzuschließen. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich nach Art und Umfang beweiskräftig zu bestätigen.
8. Von uns gelieferte Ware wird nur in einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Freiwillig zurückgenommene Ware wird je nach Zustand, abzüglich von mindestens 15 % Kostenanteil gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt, sobald wir die Gutschrift des Herstellers erhalten. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.
9. Sämtliche im Auftrage unseres Kunden auftragsbezogene tätigen Personen wie Mitarbeiter, Architekten sowie Auftraggeber unseres Kunden gelten als vom Kunden bevollmächtigt, Anweisungen und Erklärungen hinsichtlich des Auftrages uns zu erteilen.
10. Sollte der Auftraggeber von ihm beizustellende Druckdaten nicht rechtzeitig übergeben oder sind die übergebenen Druckdaten zur Produktion nicht uneingeschränkt verwendbar, so dass sie der Bearbeitung bedürfen, so behalten wir uns das Recht vor, die Druckdaten, sofern möglich, selbst zu erstellen bzw. zu überarbeiten oder dies von Dritten durchführen zu lassen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, die uns entstehenden Kosten dem Kunden weiterzuberechnen. Führen wir die Überarbeitung durch, sind wir berechtigt, hierfür einen Stundensatz von EUR 65, zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.
11. Falls Verpackung notwendig ist, wird sie sorgfältig vorgenommen und dem Kunden in Rechnung gestellt, aber nicht zurückgenommen. Wenn allerdings in besonderen Fällen die Rücknahme von Verpackung vereinbart ist, erfolgt nach Frachtfreier Rücksendung in wiederverwendungsfähigem Zustand Gutschrift über 2/3 des berechneten Wertes.
Spezialverpackung wird zurückgenommen, muss aber innerhalb von 14 Tagen frachtfrei bei uns eintreffen. Beschädigte und nicht zurückgesandte Spezialverpackungen werden zu unseren Selbstkosten in Rechnung gestellt.
V. Montage
1. Vor Montagebeginn ist unserem vor Ort tätigen Montageleiter ein verantwortlicher Baustellenleiter zu nennen. Alle Zufahrtsflächen und Zufahrtswege sowie Arbeitsflächen müssen zugänglich sein. Ausreichende Lagerflächen zur Lagerung der zu montierenden Ware müssen in dafür geeigneter Weise vorhanden sein. Stromanschlüsse sind in
ausreichender Zahl mit Absicherung von mindestens 16 Ampere für uns kostenfrei zur Verfügung stehen.
2. Sofern wir die nachfolgenden Leistungen nicht gemäß unserem Auftrag entgeltlich erbringen, müssen bauseitig erbracht werden geeignete, von uns freizugebende und ggf. mit uns abzustimmende Unterkonstruktion sowie baulicher Voraussetzungen für die Montage, erforderliche statische Berechnungen sowie öffentlichrechtliche Genehmigung für die Anbringung der von uns zu liefernden Ware, behördliche Genehmigungen für den Arbeitseinsatz unserer Mitarbeiter an Wochenenden, Feiertagen oder Nachts, sofern die Arbeiten in diesen Zeiten
durchgeführt werden sollen.
3. Sollte der Einsatz unserer Mitarbeiter aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht reibungslos gewähr- leistet sein, so werden anfallende Wartezeiten mit EUR 45, pro Stunde pro Mitarbeiter zzgl. Mehrwertsteuer und etwaiger Auslagen berechnet.
4. Sollten Vorleistungen des Kunden oder von Dritten für Sonderarbeiten nicht zum Einsatzzeitpunkt unserer Mitarbeiter geleistet sein, so werden diese Zusatzarbeiten gesondert berechnet, soweit wir sie vorab erbringen müssen, um unsere vertragsgemäße Leistung selbst erbringen zu können. Die entsprechenden Leistungen
werden im Stundenlohn mit EUR 45, pro Stunde/pro Person berechnet.
5. Mehrkosten aufgrund von Änderungen im Bauzeitenplan oder Mehrkosten, die durch die Verkürzung der uns ursprünglich für den Auftrag zur Verfügung stehenden Zeit entstehen, werden dem Auftraggeber berechnet. Eine vorherige Anzeige an den Auftraggeber ist nicht notwendig.
6. Sind aus baustellenbedingten Vorgaben mehrere oder zusätzliche An- oder Abfahrten notwendig, so werden diese Mehrkosten mit 1,10 EUR pro Kilometer berechnet zzgl. der Personalkosten.
7. Unsere Montageangebote, die im Rahmen eines Gesamtauftrages von uns erstellt werden, gelten auch nur für die Montage aller bestellter Waren. Nimmt der Kunde nur Teilleistungen bezüglich der Montage in Anspruch, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Zuschlag zu verlangen.
8. Mit der in Benutzungnahme unserer Arbeiten durch den Auftrggeber gilt das Werk als abgenommen, wenn nicht schon vorher eine ausdrückliche Abnahme erfolgt ist.
VI. Gewährleistung und Haftung
1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den nachstehenden Bestimmungen.
2. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten, bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist jedwede GewaÅNhrleistungsansprüche uns gegenüber aus.
Mängel die infolge mißverständlicher, ungenauer oder mangelhafter Angaben bei
Auftragserteilung entstanden sind, sind von Beanstandungen ausgeschlossen.
3. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, daß
die MaÅNngelrüge des Kunden nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht im Einzelfall eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart wird oder der Hersteller länger gewährleistet, ein Jahr, wenn der Kunde kein Verbraucher ist und zwei Jahre wenn der Kunde Verbraucher ist und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Keinerlei Gewährleistung übernehmen wir
für Verschleißteile, wenn der Mangel sich als Verschleiß offenbart und der Verschleiß innerhalb der üblichen Verschleißzeit für das betreffende Teil eingetreten ist.
Gewährleistungsarbeiten führen wir grundsätzlich am Erfüllungsort durch. Sollte der Kunde das Kaufobjekt an einen anderen Ort verbracht haben, so sind wir nicht verpflichtet, die Wartung dort durchzuführen. Sichert uns der Kunde zu, dass er die Reisekosten unserer Monteure vom Ort unserer Firma bis zu dem Standort der gelieferten Ware, Auslösung und Fahrtzeit bezahlt, sind wir auch bereit, die Gewährleistung am jeweiligen Standort der Ware zu erbringen, es sei denn, ein Einsatz am Standort der Ware ist uns unzumutbar.
5. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm vereinbarte Garantien oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fehler oder Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren schadhaft kann der Kunde Nacherfüllung verlangen und zwar auf Wahl des Kunden auf Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sachen.
Schlägt die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung fehlt, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrage zurücktreten.
Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche. Insbesondere keine Schadenersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6. Sachschadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß, aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch unserer Erfüllungs bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde oder bei vertraglichen Hauptleistungspflichten fahrlässig verursacht wurde oder es sich um Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen handelt oder eine Person getötet oder verletzt wurde.
In jedem Fall beschränkt sich unsere Schadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder eine Person getötet oder verletzt wurde.
Bei Terminen, welche wir aus produktionstechnischen Gründen nicht einhalten können, weisen wir im voraus alle anfallenden Folgekosten ab.
Grundsätzlich schließen wir jede Haftung für die Unversehrtheit von Untergründen aus, welche im Auftrag des Kunden zu bekleben oder zu bearbeiten sind bzw. Vom Kunden gestellt werden.
Unsere technischen Aussagen beziehen sich auf unsere Produkte und erfolgen in Unkenntnis der konkreten Anwendungssituation.
7. Wir sind zur Gewährleistung nicht verpflichtet, solange der Kunde den unter Berücksichtigung eines Mangels geschuldeten Kaufpreisteil nicht bezahlt hat.
8. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, oder gebrauchte Ware, wird insoweit unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.
9. Bei ESG Glas kann es durch produktionsbedingte Nickelsulfideinschlüsse zu Spontansprüngen kommen. Durch einen Heißlagerungstest (ESG-H) kann dieses Risiko reduziert aber nicht völlig ausgeschlossen werden. Sollten Brüche auftreten, so stellen sie keinen Reklamationsgrund dar.
Sollte es bei angelieferten Glasplatten während des Produktionsprozesses bei digital media zu einem sogenannten Spontanbruch des Glases (bedingt durch die zuvor genannten Einschlüsse während der Glasherstellung) kommen, übernehmen wir keine Haftung.
VII. Zahlung
a) Zahlungsbedingungen
1. Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort und ohne Abzug zahlbar.
2. Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum sind mit 8%Punkten über dem jeweiligen Basiszins der europäischen Zentralbank zu berechnen.
3. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, daß bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoberechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgebend.
4. Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit herein. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige
Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
5. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
6. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen soweit nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet wird.
7. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit diese Zurückbehaltungsrechte nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
b) Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfristen und sonstigem vertragswidrigen Verhalten unseres Kunden stehen uns folgende Rechte zu:
1. Von allen Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerten, alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
2. Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum von mindestens 8% Prozentpunkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
3. Weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
c) Veränderungen in der Inhaberschaft, der Geschäftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Derartige Veränderungen in der Person oder den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden berechtigen uns nach unserer
Beurteilung und Wahl.
1. Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen. Dies gilt auch für hereingenommene Wechsel,
2. bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung der bestehenden Verträge zu verweigern.
d) Unseren Kunden bleibt stets der Nachweis vorbehalten, daß uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unsere Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 20%
übersteigt.
2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Montage erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit)Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns
übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie die Vereinba- rung von Abtretungsverboten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware bestehenden For- derungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt im vollen Umfang an uns ab.
Unsere sämtlichen Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbe- halt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei uns bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbun- dener Unternehmen.
Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum verwiesen und uns unverzüglich benachrichtigen.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das
Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres Unternehmens, auch wenn wir die Ware auf Wunsch des Kunden versenden. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma.
2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz unserer Firma ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus unseren Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung eines einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.
Digital Media Großbildtechnik GmbH
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81249 München
Tel. +49 (0)89 726099-0 - Fax +49 (0)89 726099-22
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Geschäftsführer:
Klaus Müer
Dr. Arnaldo Cacaci, Dipl.-Kaufmann (Univ.)